Entsorgung

 Wir leben in einem Zeitalter der Wegwerfgesellschaft und der schnellen Erneuerung unserer Industrie- und Kulturlandschaft .
Um nicht in Bergen von Bauschutt, kontaminierten Böden oder wild entsorgten Haushaltsgeräten zu versinken, hat der Gesetzgeber Regeln für die sach- und fachgerechte Entsorgung geschaffen.

Im gewerblichen Bereich ist es nur autorisierten “Entsorgungsfachbetrieben“ erlaubt die Entsorgung, Lagerung und eventuelle Weiterverarbeitung durchzuführen.

Die Heinrich Spee e.K. ist autorisierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW- / AbfG

(klick)

Entsorgungsfachbetrieb ist:

  • wer berechtigt ist, dass Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen
  • wer einen Überwachungsvertrag mit einer “Technischen Überwachungsorganisation“ abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überwachungstätigkeit einschließt.

und Abfälle gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen:

  •  einsammelt
  •  befördert
  •  lagert
  •  behandelt
  •  verwertet


Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu diesem komplexen Thema haben.