Entsorgung
Wir leben in einem Zeitalter der Wegwerfgesellschaft und der schnellen Erneuerung unserer Industrie- und Kulturlandschaft .
Um nicht in Bergen von Bauschutt, kontaminierten Böden oder wild entsorgten Haushaltsgeräten zu versinken, hat der Gesetzgeber Regeln für die sach- und fachgerechte Entsorgung geschaffen.
Im gewerblichen Bereich ist es nur autorisierten “Entsorgungsfachbetrieben“ erlaubt die Entsorgung, Lagerung und eventuelle Weiterverarbeitung durchzuführen.
Die Heinrich Spee e.K. ist autorisierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW- / AbfG
(klick)
Entsorgungsfachbetrieb ist:
- wer berechtigt ist, dass Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen
- wer einen Überwachungsvertrag mit einer “Technischen Überwachungsorganisation“ abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überwachungstätigkeit einschließt.
und Abfälle gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen:
- einsammelt
- befördert
- lagert
- behandelt
- verwertet
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu diesem komplexen Thema haben.